Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Abwicklung von Weiterbildungsveranstaltungen, Seminaren, Lehrgängen und Tagungen in den Regionalbüros der Ländlichen Erwachsenenbildung in Sachsen-Anhalt e.V. (im Folgenden LEB genannt) und externen Schulungsräumen. Änderungen gelten nur insoweit, als diese schriftlich vereinbart sind.

 

2. Teilnahme

2.1 Die Teilnahme an den öffentlichen Weiterbildungsveranstaltungen ist für jeden Interessenten zugänglich. Es besteht die Möglichkeit, sich vor der Anmeldung über Ziele und Inhalte sowie über eventuell fachlich bedingte Voraussetzungen beraten zu lassen. Diese Beratung ist kostenlos.

2.2 Anmeldungen sind sofort nach Erscheinen der Veröffentlichung möglich. Sie können per Fax, per Mail oder schriftlich erfolgen. Die Anmeldungen sind direkt an das in der Seminarankündigung bezeichnete LEB Büro zu schicken. Die Anmeldung schließt die Anerkennung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein; diese werden Vertragsgegenstand. Der Teilnehmer verpflichtet sich mit der Anmeldung zum Besuch der Veranstaltung. Die eingehenden Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

2.3 Es ist grundsätzlich möglich, von der Veranstaltung kostenfrei zurückzutreten oder einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Ein Rücktritt von der Anmeldung muss schriftlich, ohne Angabe der Gründe und bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Maßgebend hierfür ist das Datum des Poststempels. Bei einer Abmeldung nach dieser Frist bis zum 1. Arbeitstag vor der Veranstaltung werden 50 % des Teilnehmerbeitrages zur Zahlung fällig. Bei einer späteren Abmeldung bzw. bei Nichterscheinen zur Veranstaltung oder bei vorzeitiger Beendigung der Teilnahme ist der volle Teilnehmerbeitrag zu entrichten.

 

3. Zahlungsbedingungen / Teilnehmerbeiträge

3.1 Den jeweiligen Kurs-/Teilnehmerbeitrag entnehmen Sie bitte dem aktuellen Veranstaltungsprogramm, unseren Einzelladungen oder unserer Homepage. Die Beiträge sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzüge und unter der Angabe der Rechnungsnummer auf das Konto der LEB zu überweisen. Die LEB behält sich vor, bei Veranstaltungen als Teilnahmevoraussetzung Barzahlung vorzuschreiben. Alle Preise verstehen sich als Bruttopreise.

3.2 Der Rechnungsbetrag beinhaltet die Kosten für die Veranstaltungsteilnahme, ggf. zuzüglich einer Prüfungsgebühr und Kosten für Lehrmittel. Eine Veranstaltung kann nicht auf mehrere Teilnehmer aufgeteilt werden, mit der Folge, dass jeder Teilnehmer nur einen Teil der Veranstaltung besucht. Eine Teilbuchung mit Preisminderung ist, wenn im Veranstaltungsprogramm nicht ausdrücklich ausgewiesen, nicht möglich. Der Kurs-/ Teilnehmerbeitrag beinhaltet keine Hotel- und Übernachtungskosten. Diese sind vom Teilnehmer zu tragen.

3.3 Der Kurs-/Teilnehmerbeitrag kann durch Barzahlung oder per Überweisung entrichtet werden. Übersteigt der Kurs-/Teilnehmerbeitrag den Betrag von 200,00 EUR, ist die Zahlung in zwei Raten möglich. Die erste Rate ist bei Kursbeginn, die zweite Rate bis zum Ablauf der halben Kursdauer zu zahlen. Beträgt der Kurs-/ Teilnehmerbeitrag mehr als 300,00 EUR, kann auf Antrag eine Zahlung in mehreren Raten (Finanzierungsvereinbarung) vereinbart werden. Werden einzelne Veranstaltungen (Module) nicht besucht, besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Kurs-/ Teilnehmerbeitrag. Die Unterrichtseinheit (UE) beträgt 45 Minuten.

 

4. Durchführung

4.1 Der Unterricht wird entsprechend dem ausgedruckten Programminhalt durchgeführt. Die LEB behält sich Änderungen des Veranstaltungsablaufes vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend ändern.

4.2 Ein Anspruch auf die Unterrichtserteilung durch einen bestimmten Dozenten bzw. an einem bestimmten Unterrichtsort besteht nicht. Versäumte Veranstaltungstage können nach Rücksprache mit der LEB zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden, sofern die Veranstaltung durchgeführt wird.

4.3 Die LEB behält sich vor, eine Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen aus Gründen, die sie nicht selbst zu vertreten hat, z. B. Erkrankung eines Dozenten, Nichterreichen der notwendigen Teilnehmerzahl usw. Die Benachrichtigung der Teilnehmer über eine Absage erfolgt an die bei der Anmeldung angegebene Adresse. Bereits bezahlter Teilnehmerbeitrag wird bei Lehrgangsausfall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche seitens der Teilnehmer, insbesondere Schadenersatzansprüche gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.

 

5. Unterrichtsmaterial

Unterrichtsunterlagen oder Teile davon dürfen ohne schriftliche Einwilligung der LEB nicht reproduziert und verwendet werden.

 

6. Haftung

6.1 Die LEB haftet nicht für den Verlust oder den Diebstahl für die von Teilnehmern zur Veranstaltung mitgebrachten Gegenstände. Bei von der LEB zu vertretenden Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet diese nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es wird aufgrund gesetzlicher Vorschriften zwingend gehaftet. Gegen Unfälle während des Unterrichts sind die Teilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung der LEB versichert. Dies gilt nicht für Teilnehmer, die anderweitig gesetzlich gegen Unfall versichert sind.

6.2 Die LEB übernimmt keine Haftung für ausgestellte Exponate. Insbesondere für Schäden beim Hin- und Rücktransport, beim Auf- und Abbau und während der Ausstellung (Messen) wird keine Haftung übernommen.

 

7. Informationspflicht gem. § 36 Verbraucherstreitschlichtungsgesetz (VSBG)

Die LEB ist weder verpflichtet, noch dazu bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

8. Datenschutz

Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmer einverstanden, dass ihre Daten elektronisch gespeichert und im Sinne der Zweckbestimmung verarbeitet werden.

 

9. Inhouse-/Exklusiv-Seminare

Auf Wunsch führt die LEB auch Weiterbildungsveranstaltungen für Unternehmen in deren Räumlichkeiten (Inhouse-Seminare) oder in unseren Schulungsräumen durch. Voraussetzung für die Seminare außerhalb unserer Schulungsorte ist, dass ein geeigneter Raum mit entsprechender Technik zur Verfügung gestellt wird. Die Bereitstellung von Räumen und Übungsgeräten zur Durchführung von Exklusiv-Seminaren durch unsere Regionalbüros und Außenstellen ist gegen zusätzliche Bezahlung möglich. Inhouse- und Exklusiv Seminare bedürfen der einzelvertraglichen Regelung mit den Regionalbüros der LEB.

 

10. Sonstiges

Von vorstehenden Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Soweit vorstehend keine besonderen Regelungen getroffen wurden, gelten die allgemeinen rechtlichen Verfahrensweisen.

 

11. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der jeweilige Veranstaltungsort. Gerichtsstand ist Magdeburg.