Es ist nie zu früh, sich Gedanken über die besondere Situation im Alter zu machen und auch an die Möglichkeit einer plötzlich auftretenden Pflegebedürftigkeit zu denken. Pflegebedürftige und Angehörige stehen oft vor einem Labyrinth der Bestimmungen des Sozialrechts. Doch all die Regelungen nützen dem Einzelnen nur, wenn er weiß, was er unter bestimmten Voraussetzungen auch beanspruchen kann. Der Vortrag gibt einen Überblick über die Veränderungen in der Pflegeversicherung durch das Pflegstärkungsgesetz II und gibt Tipps zur Vorbereitung der Begutachtung durch den MDK.